Aus dem Polizeipressebericht (www.pp.wtal.de):
0605010-1-W Holzhütte brannte völlig nieder, männlichen Toten entdeckt Am Abend des 09.05.2006, gegen 23:20 Uhr, erhielt die Polizei Kenntnis von einer in voller Ausdehnung brennenden Hütte auf einem verwahrlosten Gelände in Wuppertal Vohwinkel. Aufgrund der Lage des Grundstücks hatten die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei Schwierigkeiten, den Brandort zu erreichen. Vor Ort wurde ein 43-jähriger wohnungsloser Mann angetroffen, der angab, dass sich in der Hütte noch eine Person befindet. Zeitgleich fand die Feuerwehr eine männliche Leiche in der ausgebrannten Hütte. Da sich die angetroffene Person auffällig verhielt, wurde sie vorläufig festgenommen. Ein Tötungsdelikt kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungen dauern an.
Online Zeitungsbericht der Westdeutschen Zeitung vom 11. und 12.05.2006:
WUPPERTAL Toter bei Brand: Eine Festnahme Vernehmung vertagt: Verdächtiger aus Vohwinkel war zu betrunken. Grausiger Fund im Waldstück Boltenheide: In der Nacht zu Mittwoch fanden Polizei und Feuerwehr in einer zuvor vollkommen ausgebrannten Hütte die Leiche eines Mannes. Den Hinweis verdankt die Polizei einem 43 Jahre alten Mann, der in der Nähe des Brandortes aufgegriffen wurde. Dann benahm sich der 43-Jährige er wird der Obdachlosenszene zugerechnet offenbar auffällig. Jedenfalls wollte die Polizei ein Tötungsdelikt dann doch nicht mehr ausschließen. Der Mann musste mit zur Wache. An eine Vernehmung war allerdings nicht zu denken. Nach WZ-Informationen sollen bei dem Obdachlosen rund 2,6 Promille Alkohol gemessen worden sein. Der Mann verbrachte die Nacht in der Ausnüchterungszelle, wurde am Mittwochnachmittag vernommen. Erst am Donnerstag wird sich entscheiden, ob Haftbefehl beantragt wird. Das Opfer des Brandes wird ebenfalls dem Obdachlosen-Millieu zugerechnet. Allerdings ist die Identität des Mannes noch nicht definitiv geklärt. Eine Obduktion soll darüber in den nächsten Tagen Aufschluss geben. Die Ermittlungen dauern an. 11.05.06
WUPPERTAL Mord: Haftbefehl nach Hüttenbrand Am Donnerstag musste ein Obdachloser (43) den Gang in die U-Haft antreten. Der geständige Mann saß früher bereits im Gefängnis. 1998 tötete er seine Freundin. Der Hüttenbrand von Dienstagnacht im Vohwinkeler Waldstück Boltenheide, bei dem ein 70 Jahre alter Mann ums Leben kam, ist aufgeklärt: Am Donnerstag legte ein in der Tatnacht festgenommener Obdachloser ein Geständnis ab und musste am Nachmittag den Gang in die Untersuchungshaft antreten. Zuvor hatte der 43-Jährige zugegeben, als Gast mehrere Nächte in der abgelegenen Hütte des 70-Jährigen verbracht zu haben. Am Dienstagabend gab es nach einem Trinkgelage allerdings heftigen Streit. Er habe seinem Gastgeber dabei einen Schlag auf den Kopf versetzt. Der 70-Jährige verlor das Bewusstsein. Aus einem Wutgefühl heraus habe er dann die Hütte in Brand gesetzt. Dort lagerten unter anderem größere Mengen Stroh. Die Behausung brannte lichterloh. Für die Staatsanwaltschaft steht fest, dass der 43-Jährige das Feuer legte und dann die Hütte verließ, obwohl ihm bewusst war, dass das bewusstlose Opfer keine Möglichkeit zur Flucht hatte. Offenbar hat der Mann die Hütte verlassen, ohne ernsthaft versucht zu haben, den 70-Jährigen zu retten. Die Chance dazu war da: Laut Obduktion starb das Opfer an einer Rauchgasvergiftung, ehe der Leichnam verbrannte. Der Schlag auf den Kopf war demnach nicht tödlich. Der 43-Jährige ist bei der Polizei kein Unbekannter. Im September 1998 erschien der damals 35-Jährige auf der Wache in Vohwinkel und gestand, seine damalige Freundin (57) in deren Wohnung am Heinrich-Bammel-Weg mit einem Kissen erstickt zu haben. Bis 2004 saß der Mann in Haft. Nach der Entlassung lebte er in diversen Wohnheimen, hatte große Alkoholprobleme. Erst wenige Tage vor der Tat war er nach Vohwinkel zurückgekehrt. Das spätere Opfer war offenbar sein einziger Bekannter. Inwieweit Alkohol in dem Fall juristisch von Belang ist, muss sich zeigen. Als der Mann in der Tatnacht festgenommen wurde, sollen bei ihm 2,6 Promille Alkohol gemessen worden sein. Der Mann war so betrunken, dass eine Vernehmung erst nach einer Nacht in der Ausnüchterungszelle möglich war. 12.05.06 Von Andreas Spiegelhauer
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